Ordnungswidrigkeit?

Taxifahrer soll für Mini-Bibelvers auf Auto Bussgeld zahlen

Der Taxifahrer Jalil Mashali soll für einen Bibelvers-Aufkleber ein Bussgeld zahlen.
Ein Taxifahrer aus Essen soll für einen Bibelvers am Auto Bussgeld zahlen. Die Stadt Essen stuft den Bibelzitat-Aufkleber als «illegale religiöse Werbung» ein.

Die Stadt Essen hat dem Taxifahrer Jalil Mashali einen Bussgeldbescheid aufgrund eines Bibelvers-Aufklebers auf seiner Heckscheibe ausgestellt. Die Behörden hatten ihm im Oktober 2023 aufgrund des Zitats: «Jesus – Ich bin der Weg. Die Wahrheit. Und das Leben» vorgeworfen, unerlaubte «religiöse Werbung» zu betreiben. Sie forderten Mashali auf, sich zu dem Vorwurf zu äussern und drohten ihm mit einem Bussgeld von bis zu 1'000 Euro.

Der Fall sorgte bereits Anfang Dezember 2023 für bundesweite Aufmerksamkeit. Nun stellte die Stadt einen Bussgeldbescheid von insgesamt 88,50 Euro inklusive der Gebühren aus. Der aus dem Iran stammende christliche Konvertit legt nun Einspruch ein. «Jesus ist das Beste, was ich jemandem empfehlen könnte, weil er mein Leben verändert hat. Deshalb möchte ich den Aufkleber auf meinem Taxi lassen, damit ihn jeder Interessierte sehen kann. Ich will keinen Ärger machen, aber ich habe auch nichts Falsches getan. Ich bin dankbar für dieses Land, in dem jeder die Freiheit haben sollte, seinen Glauben zu teilen. Ich hoffe, das weiterhin tun zu können, indem ich Einspruch einlege», sagte Jalil Mashali.

Mashali: Nicht als Werbung einzustufen

Diese Aufschrift ziert die Rückscheibe des Taxi

Die Stadt Essen argumentiert, der Aufkleber sei unzulässige «religiöse Werbung», die nach der Personenverkehrsverordnung (BOKraft) auf Taxen nicht erlaubt ist. Aufgrund des Inhalts, des Standorts am unteren Rand der Heckscheibe sowie der überschaubaren Grösse des Aufklebers stellte Mashali klar, dass der Aufkleber nicht als Werbung eingestuft werden kann.

Unterstützt wird Mashali von einem lokalen Anwalt in Deutschland, doch die Organisation ADF International arbeitet mit ihm und seinem Anwalt zusammen und berät sie rechtlich. Zudem unterstützt ADF International die öffentliche Kommunkation des Falls. Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bussgeldbescheid trotz Mashalis Einspruch nicht zurück, so würde sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiterleiten.

Bekehrung zum Christentum

Mashali lebt bereits seit 22 Jahren in Deutschland. Geboren und aufgewachsen ist er als gläubiger Muslim im Iran. Nachdem er im Alter von 13 Jahren bei einem Verkehrsunfall seinen linken Unterschenkel verlor, litt er selbst nach mehreren Operationen noch an chronischen Schmerzen. Er lebte und arbeitete noch mehrere Jahre im Iran. Schliesslich heiratete er und bekam zwei Söhne.

Im Alter von 33 Jahren kam er zur ärztlichen Behandlung nach Deutschland, in der Hoffnung, die Schmerzen in seinem Bein lindern zu können. Obwohl er insgesamt über 20 Operationen über sich ergehen lassen musste und schliesslich eine Prothese erhielt, blieben die Schmerzen unerträglich. Mashali erwägte daraufhin, sich noch im Krankenhaus das Leben zu nehmen. Kurz davor kam eine Christin auf ihn zu und bot an, für ihn zu beten. Obwohl er skeptisch war, nahm er das Angebot an. Als die Schmerzen in seinem Bein nach ihrem Gebet völlig nachliessen, begann er, in der Bibel zu lesen und bekehrte sich schliesslich zum Christentum.

Für Mashali ist klar: Der Aufkleber ist keine religiöse Werbung, sondern Ausdruck seiner Überzeugung.

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Datum: 23.02.2024
Quelle: ADF International

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